digitale Barrierefreiheit

Der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz hat folgende Mitteilung herausgegeben (Mainz, 18. Juni 2021; Nr. 203-4/21):

Leichte Sprache wird immer wichtiger!

Matthias Rösch, Landesbehindertenbeauftragter, gibt Einblick in die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit. Die Frist zur Umsetzung für mobile Anwendungen durch das Landesinklusionsgesetz sowie die EU-Verordnung (EU-Webseiten-Richtlinie 2016/2102) ist am 21.06.2021 erreicht. Das bedeutet, dass alle digitalen Angebote von öffentlichen Stellen (Land und Kommunen) barrierefrei gestaltet sein müssen. Dies beinhaltet „gute Kontraste und Lesbarkeit von Schriften, Sprachausgabefunktionen und leicht verständliche Sprache“. Dies ist notwendig, um Menschen mit Behinderung nicht auszuschließen.

Bei Fragen, wenden sie sich gern an unser „Büro für leichte Sprache“.

Wir übersetzen und prüfen Texte.

Andrea Wegner (awegner@informa.org) und Nicole Dreiseitel (ndreiseitel@informa.org) helfen Ihnen gerne weiter.

Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier.

Die Presse-Mitteilung in Leichter Sprache (keine offizielle Übersetzung für das Ministerium) finden Sie hier.  digitale Barrierefreiheit