Menschen mit Rechtsanspruch nach § 58 SGB IX (Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen) können wir auch im Rahmen des „Budgets für Arbeit“ ( § 61 SGB IX) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anbieten.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sandra Müller
Leitung Verwaltung
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Mobil: 0151 – 15 04 16 02
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